Wir beraten Unternehmen beim rechtlichen Aufbau und der Strukturierung von IT-Infrastrukturen. Dabei begleiten wir die Auswahl, Einführung und vertragliche Absicherung von Cloud-Diensten, SaaS-Lösungen, Hosting-Modellen, Schnittstellen, Datenbanken, Sicherheitskonzepten und externen IT-Dienstleistern.
Wir achten darauf, dass technische Entscheidungen von Anfang an rechtlich belastbar umgesetzt werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, verlässliche Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, Nutzungsrechte, Dokumentationspflichten, Exit-Regelungen und Regelungen zur Datenherausgabe.
So unterstützen wir Unternehmen dabei, IT-Infrastrukturen nicht nur funktional und skalierbar, sondern auch vertragsrechtlich, datenschutzrechtlich und organisatorisch tragfähig aufzubauen.
Wir bewerten, welche rechtliche Bedeutung Serverstandorte, Cloud-Regionen, Datenbanken und internationale IT-Dienstleister für ein digitales Geschäftsmodell haben. Gerade bei modernen Cloud-Infrastrukturen reicht eine rein technische Betrachtung nicht aus.
Wir analysieren, wo Systeme betrieben werden, wo Daten gespeichert oder verarbeitet werden, welche Dienstleister eingebunden sind und aus welchen Ländern Zugriffe auf Systeme erfolgen. Zugleich prüfen wir, welche Märkte aktiv angesprochen werden und ob dadurch deutsches oder europäisches Recht relevant wird.
Wir übersetzen technische Infrastrukturentscheidungen in rechtliche Risikofelder. Dazu gehören Cloud-Verträge, Datenlokalisierung, Subunternehmer, Zugriffsrechte, Audit-Rechte, Verfügbarkeiten, Sicherheitsanforderungen und Exit-Szenarien.
Wir prüfen internationale Datenflüsse und datenschutzrechtliche Anforderungen bei grenzüberschreitenden IT-Infrastrukturen. Sobald personenbezogene Daten von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten oder Nutzern verarbeitet werden, müssen die technischen Datenflüsse rechtlich eingeordnet und dokumentiert werden.
Wir beraten zu Auftragsverarbeitung, gemeinsamer Verantwortlichkeit, Drittlandtransfers, Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessments, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Löschkonzepten und Datenschutzinformationen.
Gerade im digitalen Vertrieb sind Datenschutzfragen eng mit der IT-Infrastruktur verbunden. Tracking, CRM, Newsletter, Payment, Fulfillment, Retargeting, Kundenkonten, Support-Tickets und Analyse-Tools greifen häufig ineinander und sollten deshalb nicht isoliert geprüft werden.
Wir beraten zu AGB und IT-Verträgen für internationale digitale Geschäftsmodelle. Dabei geht es nicht nur um einzelne Klauseln, sondern um die Frage, ob Vertragsstruktur, technische Umsetzung und Marktadressierung zusammenpassen.
Wir prüfen, wie AGB im digitalen Vertragsschluss wirksam einbezogen werden, welches Recht gewählt werden kann und welche Grenzen bei Haftung, Gewährleistung, Leistungsbeschreibung, Support, Verfügbarkeit, Nutzungsrechten, Datenzugriff und Kündigung zu beachten sind.
Wir gestalten und prüfen SaaS-Verträge, Cloud-Verträge, Lizenzbedingungen, Plattformbedingungen, Händlerportal-Bedingungen, Service Level Agreements, Datenschutzanlagen, Subunternehmerregelungen und Exit-Klauseln.
Wir achten darauf, dass die Vertragsdokumente die technische Realität abbilden. Dafür klären wir unter anderem, wo die Leistung erbracht wird, wer Zugriff auf Systeme und Daten hat, welche Verfügbarkeiten zugesagt werden und welche Pflichten Kunden, Anbieter und Dienstleister treffen.
Unter Cross-Border IT verstehen wir internationale IT-, Cloud- und Datenstrukturen, die über Ländergrenzen hinweg betrieben werden. Dazu gehören Cloud-Systeme, Serverstandorte, SaaS-Anwendungen, Zahlungsdienstleister, CRM-Systeme, Plattformen, Support-Strukturen und digitale Vertriebskanäle. Wir prüfen, welche rechtlichen Anforderungen daraus entstehen und wie sich diese vertraglich und organisatorisch abbilden lassen.
Wir prüfen die Marktadressierung anhand verschiedener Kriterien. Relevant können deutschsprachige Inhalte, Lieferung nach Deutschland oder in die EU, Preise in Euro, gezielte Werbung, lokale Domains, deutschsprachiger Support, europäische Referenzen oder die ausdrückliche Ansprache europäischer Geschäftskunden sein. Je stärker ein Angebot auf einen Markt ausgerichtet ist, desto eher können dessen rechtliche Vorgaben relevant werden.
Wir empfehlen eine Prüfung insbesondere vor einem EU-Markteintritt, beim Aufbau internationaler Online-Shops oder Händlerportale, bei der Einführung neuer Cloud- oder SaaS-Systeme, bei der Nutzung ausländischer Dienstleister, bei Änderungen internationaler Datenflüsse oder vor Abschluss wesentlicher IT-Verträge. Je früher wir eingebunden werden, desto besser lassen sich technische und vertragliche Strukturen rechtssicher gestalten.