Entscheidungsbesprechung: Bösgläubigkeit bei Markenanmeldungen

BPatG, Beschluss vom 9.11.2023 – 25 W (pat) 43/21, GRUR-RS 2023, 50608 – KETOSTIX

Mit dieser Entscheidung hat das Bundespatentgericht die strengen Anforderungen an den Nachweis von Bösgläubigkeit bei Markenanmeldungen bestätigt. Die Kernfrage: Reicht das Wissen über eine frühere Markennutzung, um eine Markenanmeldung als bösgläubig zu werten? In der aktuellen GRUR-Prax beleuchten wir, warum die bloße Kenntnis des Besitzstandes hierfür nicht ausreicht und was Unternehmen zur Sicherung ihrer Marken beachten sollten, um Konflikte zu vermeiden.

Hier gehts zur Besprechung bei Beck-Online: Besprechung

Blog

Weitere Beiträge:

August 29, 2025

Inlandsbezug im Urheberrecht

July 17, 2025

BGH stärkt Schutz bei Online-Coachings – FernUSG gilt auch für Unternehmer