Gründungsberatung: IP-Rechte von Anfang an schützen

Eine starke Idee ist der Funke, aus dem ein Unternehmen entsteht. Doch ob daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell wird, entscheidet sich selten nur am Produkt selbst. In der Praxis sind es vor allem die ersten rechtlichen und organisatorischen Weichenstellungen, die bestimmen, ob ein Startup später stabil wachsen kann – oder ob es sich irgendwann durch Konflikte, Nachbesserungen und teure Umwege ausbremst. Genau hier setzt eine professionelle Gründungsberatung an: Sie schafft eine rechtssichere, investorenfähige und zukunftsfeste Grundlage.

Ein Punkt wird dabei häufig unterschätzt, obwohl er den Kern des Unternehmenswertes ausmacht: das geistige Eigentum, also IP-Rechte (Intellectual Property). Marken, Software, Designs, technische Innovationen oder Geschäftsgeheimnisse – all das sind Vermögenswerte, die nicht greifbar sind, aber über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können. Wer sie nicht früh genug schützt, läuft Gefahr, dass andere schneller sind, dass Rechte bei den falschen Personen liegen oder dass die Schutzfähigkeit durch einen unbedachten Schritt verloren geht. Für Gründer:innen kostet das nicht nur Geld, sondern oftmals auch Marktposition und Vertrauen.

Gründungsberatung ist mehr als „Rechtsform wählen“

Viele Gründer:innen verbinden mit Gründungsberatung vor allem die Entscheidung zwischen UG, GmbH oder einer Personengesellschaft. Tatsächlich ist die Rechtsformwahl wichtig – aber sie ist nur ein Baustein in einem viel größeren Puzzle. Eine gute Beratung betrachtet die Gründung nicht als isolierten Formalakt, sondern als Start eines Projekts, das idealerweise schnell skalieren soll. Deshalb prüfen wir mit unseren Mandant:innen in der Frühphase typischerweise mehrere Ebenen gleichzeitig: rechtliche Struktur, Governance im Gründerteam, Vertragsgrundlagen für das Tagesgeschäft, Finanzierungsperspektiven und eben die IP-Strategie.

Die Wahl der passenden Rechtsform hat dabei unmittelbare Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Entscheidungswege und die spätere Investorenfähigkeit. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist schnell gegründet, kann für eine sehr frühe Phase sinnvoll sein, bringt aber erhebliche Haftungsrisiken und oft Grenzen im Wachstum mit sich. Eine UG oder GmbH reduziert die persönliche Haftung und gilt im Markt als „standardtauglich“ – gerade wenn später Investor:innen einsteigen sollen. Auch die Frage, wie Geschäftsführung, Stimmrechte und Gewinnverteilung gestaltet werden, hängt eng an der Rechtsform und daran, wie das Gründerteam zusammenarbeitet.

Was nach eher theoretischen Themen klingt, wird spätestens dann praktisch, wenn der Alltag beginnt: Wer darf was entscheiden? Was passiert, wenn sich Prioritäten ändern? Wie gehen wir mit einem Mitgründer um, der aussteigen will oder nicht mehr mitzieht? Ohne klare Regeln können solche Situationen das Unternehmen lähmen. Deshalb ist ein sauberer Gesellschaftsvertrag oder eine Gründervereinbarung keine Formalie, sondern ein Sicherheitsgurt. Darin werden Beiträge der Gründer:innen (Kapital, Arbeitsleistung, Know-how), Rollen, Zuständigkeiten, Entscheidungsmechanismen und Ausstiegsszenarien geregelt. In wachstumsorientierten Teams gehören zudem Vesting-Modelle und Good-/Bad-Leaver-Klauseln zur Standardausstattung, weil sie Fairness schaffen und spätere Blockaden verhindern.

Ebenso wichtig sind die Vertragsgrundlagen für das operative Geschäft. Spätestens wenn erste Kund:innen gewonnen, Pilotprojekte gestartet oder externe Dienstleister:innen beauftragt werden, braucht es klare, belastbare Dokumente. Dazu gehören AGB oder Nutzungsbedingungen, Datenschutzunterlagen nach DSGVO, Kunden- und Lieferantenverträge, Arbeits- und Freelance-Verträge sowie Geheimhaltungsvereinbarungen. Der Vorteil eines frühen Vertragsfundaments liegt auf der Hand: Sie handeln nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf Basis eines rechtssicheren Rahmens, der Ihr Risiko senkt und Ihr Unternehmen professionell auftreten lässt.

Finanzierung früh mitdenken – Investor:innen erwarten ein sauberes Setup

Viele Unternehmen starten mit Bootstrapping oder ersten Business-Angel-Runden. Gerade in diesen Phasen zeigt sich, wie wichtig eine vorausschauende Struktur ist. Investor:innen investieren nicht nur in eine Idee, sondern auch in ein rechtlich geordnetes, transparentes und skalierbares Unternehmen. In der Due Diligence werden deshalb nicht nur Zahlen geprüft, sondern vor allem die Grundlagen: Wer hält wie viele Anteile? Gibt es Nebenabreden? Ist der Cap Table sauber? Sind Mitarbeiterbeteiligungen vorbereitet? Und – besonders kritisch – liegt das geistige Eigentum wirklich bei der Gesellschaft?

In der Gründungsberatung unterstützen wir daher nicht nur bei der Wahl der Finanzierungsmittel (z. B. Wandeldarlehen oder SAFE-Strukturen), sondern auch bei der rechtlichen Ausgestaltung. Ebenso gehört eine saubere Vorbereitung von ESOP/VSOP-Programmen häufig dazu, wenn Schlüsselkräfte gebunden und gleichzeitig Liquidität geschont werden soll. Ein Setup, das Investor:innen ohne Nacharbeit akzeptieren können, spart Zeit im Fundraising und verbessert Ihre Verhandlungsposition.

IP-Rechte: Der unterschätzte Werttreiber in der Frühphase

So wichtig Rechtsform, Verträge und Finanzierung sind – in vielen Gründungen steckt der eigentliche Unternehmenswert in immateriellen Gütern: einer Technologie, Software, einem Namen, einem Design oder einem einzigartigen Prozess. Genau hier liegen zugleich die größten Risiken, wenn IP-Schutz zu spät oder unvollständig gedacht wird.

Ein häufiger Irrtum ist, dass IP-Themen „später“ erledigt werden können, wenn Produkt und Markt validiert sind. In Wahrheit ist es umgekehrt: Viele Schutzrechte setzen voraus, dass man früh handelt. Eine Marke wird nur dann effektiv, wenn sie vor Marktstart geprüft und angemeldet ist. Ein Patent setzt Neuheit voraus – und die kann bereits durch einen Pitchdeck-Versand, eine Messepräsentation oder einen öffentlichen Code-Upload zerstört sein. Beim Urheberrecht wiederum entstehen Rechte zwar automatisch, aber sie liegen nicht automatisch dort, wo man sie wirtschaftlich braucht: bei der Gesellschaft. Und spätestens bei Investoren oder strategischen Partnern wird genau diese Frage gestellt.

Welche IP-Bausteine typischerweise relevant sind

Marken sind in der Regel das Erste, was der Markt wahrnimmt. Ein Name, ein Logo, ein Produktname oder ein Slogan kann ein Unternehmen enorm differenzieren – aber nur, wenn er frei nutzbar und schützbar ist. Deshalb sollte vor dem Launch eine Verfügbarkeits- und Ähnlichkeitsrecherche erfolgen. Andernfalls drohen Abmahnungen oder – noch schlimmer – ein späteres Rebranding, wenn bereits Marketingbudget verbrannt und Kundenbeziehungen aufgebaut wurden. Auch der Schutzumfang ist strategisch: Für welche Waren- und Dienstleistungsklassen soll die Marke gelten? Reicht eine deutsche Marke oder ist eine Unionsmarke (EU-weit) sinnvoll? Manche Geschäftsmodelle verlangen einen frühzeitigen internationalen Blick.

Patente und Gebrauchsmuster kommen ins Spiel, wenn technische Innovationen oder Verfahren den Kern des Geschäftsmodells bilden. Ein Patent kann langfristig ein massiver Wettbewerbsvorteil sein, weil es eine exklusive Marktposition sichert oder Lizenzgeschäft ermöglicht. Zugleich ist die Schutzstrategie hier besonders sensibel: Neuheit und Erfinder:innenschaft müssen zweifelsfrei dokumentiert sein. Außerdem muss entschieden werden, ob und wann eine internationale Anmeldung sinnvoll ist. Manchmal ist auch ein Gebrauchsmuster die pragmatischere Wahl, weil es schneller registriert werden kann – etwa wenn Geschwindigkeit wichtiger ist als maximale Schutzdauer.

Designs schützen die äußere Gestaltung von Produkten oder digitalen Interfaces. Gerade in Consumer-Produkten oder im UI/UX-Bereich kann Designschutz ein schneller und kosteneffizienter Weg sein, um Nachahmer zu stoppen.

Urheberrecht ist vor allem bei Software, Texten, Grafiken oder audiovisuellem Content relevant. Zwar entsteht Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werks, aber die entscheidende Frage lautet: Wer ist Urheber:in – und wer darf das Werk wirtschaftlich nutzen? In Teams, bei Outsourcing oder bei Vorleistungen aus früheren Jobs kann es schnell zu Unklarheiten kommen.

Know-how und Geschäftsgeheimnisse schließlich sind oft dann der richtige Schutzansatz, wenn eine Anmeldung keinen Sinn ergibt oder schädlich wäre – etwa bei Algorithmen, Rezepturen oder Prozessen. Allerdings funktioniert Geheimnisschutz nur, wenn er sauber organisiert ist: mit NDAs, Zugriffsbeschränkungen, internen Policies und klarer Dokumentation dessen, was als geheim gilt.

Typische IP-Fehler, die wir in der Praxis sehen

Die häufigsten IP-Probleme entstehen nicht durch bösen Willen, sondern durch Tempo und fehlende Priorisierung in der Frühphase. Ein paar Klassiker:

IP liegt noch bei den Gründer:innen privat.
Oft wird das Produkt vor der Gesellschaftsgründung entwickelt, der Markenname privat gesichert oder Software „nebenbei“ geschrieben. Rechtlich gehört dieses IP dann zunächst den Privatpersonen. Ohne ausdrückliche Übertragung kann die Gesellschaft später nicht zweifelsfrei behaupten, Eigentümerin zu sein. Für Investor:innen ist das ein Stoppsignal: Niemand investiert gern in ein Unternehmen, dessen wichtigste Assets nicht im Unternehmen liegen. Die Lösung ist vergleichsweise simpel: frühe IP-Übertragungs- oder Einbringungsverträge, sauber dokumentiert.

Extern entwickelte Software ohne Rechteabtretung.
Viele Startups lassen MVPs von Freelancer:innen oder Agenturen bauen. Wenn in den Verträgen keine klare Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte geregelt ist, behalten Dienstleister:innen häufig Rechte am Code oder an Teilen davon. Das kann später bedeuten, dass Sie nicht exklusiv weiterentwickeln dürfen oder dass Dritte denselben Code nutzen. Daher braucht es wasserdichte Werk-/Dienstverträge mit klaren Rechteketten.

Marke zu spät geprüft oder angemeldet.
Es passiert immer wieder: ein Startup launcht, investiert in Webseiten, Social Media und PR – und merkt Monate später, dass eine verwechslungsfähige Marke bereits existiert. Die Konsequenzen reichen von Abmahnungen bis zu kompletten Namenswechseln. Deshalb gehört die Markenrecherche und frühe Anmeldung zu den wichtigsten ersten Schritten.

Open-Source-Nutzung ohne Lizenzprüfung.
Open Source ist essenziell für moderne Softwareentwicklung, aber nicht jede Lizenz ist kompatibel mit jedem Geschäftsmodell. Copyleft-Modelle können beispielsweise dazu führen, dass bestimmter Code offengelegt werden muss, wenn er in ein Produkt integriert wird. Wer das erst in der Due Diligence bemerkt, steht unter Handlungsdruck. Wir empfehlen daher eine frühe OSS-Policy, Lizenz-Checks und eine nachvollziehbare Dokumentation verwendeter Komponenten.

Internationalisierung ohne IP-Roadmap.
Viele Startups gehen schneller ins Ausland als geplant. Wer dann in Zielmärkten keine Schutzrechte hat, riskiert, dass Dritte dort ähnliche Marken anmelden oder Innovationen kopieren. Eine schlanke IP-Roadmap mit priorisierten Märkten kann das verhindern, ohne das Budget in der Frühphase zu sprengen.

IP-Strategie als integraler Teil unserer Gründungsberatung

Für uns ist IP keine Zusatzleistung „am Ende“, sondern ein zentraler Strang der Gründungsstruktur. Praktisch bedeutet das: Wir starten meist mit einem IP-Audit der Frühphase. Dabei schauen wir, was bereits entwickelt oder erdacht wurde, wer daran beteiligt war und wo Rechte aktuell liegen. Auf dieser Basis identifizieren wir Risiken – etwa Kollisionen, Alt-Arbeitgeber-Bezüge, Vorveröffentlichungen oder offene Rechteketten bei Fremdleistungen.

Darauf aufbauend entwickeln wir eine auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittene Schutzrechts-Roadmap: Welche Rechte sind wirklich wertbildend? Was sollte sofort geschützt werden, was später? Welche Märkte sind prioritär? Und wo ist Geheimnisschutz die bessere Option als eine Anmeldung?

Parallel werden die erforderlichen Verträge aufgebaut: IP-Übertragungen von Gründer:innen an die Gesellschaft, NDAs für Gespräche mit Partnern oder Investor:innen, klare Regelungen in Arbeits- und Freelancer-Verträgen sowie – bei technischen Innovationen – Erfinder:innenregelungen und Dokumentation der Entwicklung. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist nicht nur ein funktionierendes Schutzportfolio, sondern auch ein „Due-Diligence-taugliches“ Fundament, das Finanzierung und Kooperationen deutlich erleichtert.

Fazit: Wer rechtssicher und IP-stark gründet, gewinnt Tempo und Freiheit

Gründen heißt, Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen. Genau deshalb ist eine belastbare rechtliche Basis so wertvoll: Sie senkt Risiken, schafft Klarheit im Team, macht Ihr Unternehmen attraktiv für Investor:innen und schützt das, was Sie einzigartig macht.

IP-Rechte sind dabei kein Luxus, sondern oft der Kern Ihres Unternehmenswertes. Früh geschützt, sauber übertragen und strategisch geplant, werden sie zum Wachstumsmotor. Spät oder gar nicht geregelt, werden sie zum Bremsklotz – im schlimmsten Fall zum existenziellen Risiko.

Wenn Sie gerade gründen oder Ihre bestehende Struktur „gründungsfit“ machen wollen, begleiten wir Sie gern: von der Rechtsformwahl über Gründer- und Beteiligungsverträge bis zur IP-Roadmap und Finanzierungsstruktur. So können Sie sich auf das konzentrieren, was zählt: Ihr Produkt und Ihren Markt – mit dem sicheren Gefühl, dass das Fundament stimmt.

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