Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit eines rechtsunfähigen Hilfsapparats der Verwaltung

Weniger Bürokratie dank neuer Behörde?! Die künftige Bundesregierung will ein eigenes Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung schaffen. Oberstes Ziel sei der Bürokratierückbau. Dabei müssten sich "Verwaltungsprozesse an Lebenslagen orientieren" (Koalitionsvertrag vom 09.04.2025, Rn. 1799). Das klingt im Grundsatz begrüßenswert. Von stumpfem Personalabbau und der Einstampfung des Beauftragtenwesens ist jedoch abzuraten. Der deutsche Soziologe Berthold Vogel bezeichnet Bürokratie nicht zu Unrecht als den "Versuch, das Recht des Stärkeren einzudämmen“. Ein Blick über den Atlantik zeigt, was passieren kann, wenn “Stärkere“ autokratische Träume hegen. An vorderster Stelle sollen Behörden den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner bei staatlicher Konfrontation dienen. Der EuGH hat diese wichtige Leitlinie jüngst bestätigt und klar gestellt, dass auch Modernisierung Verantwortlichkeit braucht. Im Urteil zur Tiroler Landesregierung (C-638/23) entschied er, dass auch Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit datenschutzrechtlich verantwortlich sein können – sofern sie ihre Pflichten tatsächlich erfüllen können und ihre Zuständigkeiten klar geregelt sind. Ein neu aufgebautes und arbeitsfähiges Ministerium hat sich daran zu halten und sollte im Angesicht dieser Anforderungen:

🔹 Verantwortlichkeiten in Verwaltungsstrukturen rechtssicher definieren

🔹 Datenschutz bei der Staatsmodernisierung mitdenken, nicht nachziehen

🔹 gesetzliche Grundlagen schaffen, die klar benennen, wer wofür haftetDigitalisierung ohne rechtssichere Zuständigkeiten bleibt bloße Verwaltungsrhetorik.

Wir haben die EuGH-Entscheidung in der neuen GRUR-Prax besprochen und Hausaufgaben aufgezeigt - jetzt ist die Politik gefragt!

Zur Entscheidungsbesprechung bei Beck-Online gehts hier:

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FGRURPRAX%2F2025%2Fcont%2FGRURPRAX%2e2025%2e251%2e1%2ehtm

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