
Mit dem EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) tritt ab dem 2. August 2026 eine der wichtigsten Neuregelungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kraft: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Art. 50 Abs. 2. Für Unternehmen, die generative KI-Systeme einsetzen oder betreiben, besteht dringender Handlungsbedarf – die Frist rückt näher, und die Bußgelder sind erheblich.
Art. 50 EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Gruppen:
Wer ein KI-System bereitstellt, das Texte, Bilder, Audio oder Video synthetisch erzeugt, muss sicherstellen, dass die Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Dies gilt für alle Formate – von Chatbot-Antworten bis hin zu KI-erstellten Bildern oder Audiodateien. Technisch sind etwa digitale Wasserzeichen, Metadaten-Tags oder standardisierte Kennzeichnungsformate zulässig.
Wer Systeme einsetzt, die realitätsnahe Bilder, Video- oder Audioinhalte von bestehenden Personen, Orten oder Ereignissen erzeugen (Deepfakes), muss den Endnutzer transparent und in leicht verständlicher Form darüber informieren, dass es sich um synthetische Inhalte handelt.
Die Kennzeichnungspflicht richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren:
Der EU AI Act sieht einige Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn:
Verstöße gegen Art. 50 EU AI Act können teuer werden. Die Bußgeldrahmen des EU AI Act sehen vor:
Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Ansprüche – etwa von Verbrauchern oder Wettbewerbern – sowie Reputationsschäden, die im digitalen Zeitalter schwer wiegen.
Die Zeit bis zum 2. August 2026 sollte genutzt werden, um folgende Maßnahmen umzusetzen:
Die Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act steht nicht isoliert. Unternehmen müssen drei Regelwerke im Blick behalten:
Das Zusammenspiel dieser Regelwerke erfordert eine ganzheitliche Compliance-Strategie. Wer nur eines berücksichtigt, riskiert dennoch Verstöße in den anderen Bereichen.
Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act ist kein fernes Regulierungsprojekt mehr – sie gilt ab dem 2. August 2026, also in wenigen Wochen. Unternehmen, die generative KI einsetzen oder entsprechende Tools bereitstellen, sollten ihre Compliance-Hausaufgaben jetzt erledigen.
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